Rentenberatung

In Kürze

Rentenberatung hilft Versicherten, ihre Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung zu verstehen. Sie ist kostenlos über die Deutsche Rentenversicherung oder kostenpflichtig über zugelassene Rentenberater erhältlich.

Definition

Die Rentenberatung umfasst alle Auskünfte und Beratungsleistungen rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Rechtliche Grundlage sind die §§ 13, 14 und 15 SGB I, die den Anspruch auf Auskunft und Beratung im Sozialrecht regeln.

Kostenlose Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung über ein bundesweites Netz von Auskunfts- und Beratungsstellen an – persönlich und telefonisch. Zusätzlich stehen sogenannte Versichertenälteste und Knappschaftsälteste als ehrenamtliche Vertrauensleute der Versicherten zur Verfügung. Wer die nächste Beratungsstelle oder einen Versichertenältesten finden möchte, kann sich an die eigene Krankenkasse oder das örtliche Versicherungsamt (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) wenden.

Kostenpflichtige Beratung leisten zugelassene Rentenberater. Sie sind private Rechtsbeistände mit einer behördlich geprüften Erlaubnis – erteilt durch den Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Prüfung von Zuverlässigkeit, persönlicher Eignung und Sachkunde. In der Regel sind sie für alle Zweige der Sozialversicherung tätig.