Rating

In Kürze

Ein Rating ist eine standardisierte Einschätzung der Bonität eines Schuldners. Es bewertet die Fähigkeit zur fristgerechten Erfüllung finanzieller Verpflichtungen.

Definition

Rating ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet eine systematisch ermittelte Bonitätsbewertung eines Schuldners hinsichtlich seiner Zahlungs- und Rückzahlungsfähigkeit.

Die Einstufung erfolgt anhand festgelegter Bewertungsmaßstäbe durch unabhängige, privatwirtschaftlich organisierte Ratingagenturen.

Ein Rating liegt vor, wenn die Analyse objektiver Finanz-, Struktur- und Risikodaten zu einer standardisierten Bewertung zusammengeführt ist.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen, soweit regulatorische Wirkungen betroffen sind.

Ein Rating begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder bestimmte Finanzierungskonditionen.

Abzugrenzen ist das Rating von:

  • der internen Bonitätsprüfung, die ausschließlich institutsinternen Entscheidungszwecken dient

In der Praxis dient das Rating der Einschätzung von Kreditrisiken bei Investitions-, Finanzierungs- und Vertragsentscheidungen.