In Kürze
Referenzen sind Auskünfte von Dritten über einen Bewerber — zu seiner Persönlichkeit, Qualifikation und beruflichen Leistungen. Sie helfen Arbeitgebern, die Eignung eines Bewerbers besser einzuschätzen.
Definition
Im Personalbereich bezeichnet der Begriff Referenz eine fundierte Auskunft, die eine dritte Person — die sogenannte Referenzperson oder Referenzgeberin — über einen Bewerber erteilt. Typische Referenzpersonen sind frühere Vorgesetzte, ehemalige Kolleginnen und Kollegen oder frühere Mitarbeiter.
Referenzpersonen werden häufig vom Bewerber selbst im Bewerbungsschreiben angegeben oder auf Nachfrage des einstellenden Unternehmens genannt. Ziel ist es, aus erster Hand Hinweise auf beruflich relevante Stärken und Schwächen zu erhalten — und so das Risiko einer Fehlbesetzung zu verringern.
Wichtig für Bewerber: Referenzauskünfte früherer Vorgesetzter unterliegen ähnlichen Grundsätzen wie ein Arbeitszeugnis. Sie müssen wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Wer als Referenzgeber bewusst oder grob fahrlässig falsche Auskünfte erteilt und dem Bewerber dadurch nachweislich schadet, kann dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Kritischer Blick auf Referenzen: Bewerber nennen naturgemäß vor allem Personen, von denen sie positive Rückmeldungen erwarten. Referenzauskünfte vom Bewerber benannter Personen sind daher mit einer gewissen Zurückhaltung zu bewerten, da diese möglicherweise nicht vollständig objektiv urteilen.