Rentenauskunft

In Kürze

Die Rentenauskunft informiert Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung über ihre voraussichtliche Rentenhöhe. Ab dem 55. Lebensjahr wird sie automatisch alle drei Jahre zugeschickt.

Definition

Die Rentenauskunft ist eine offizielle Mitteilung des Rentenversicherungsträgers an Versicherte. Sie zeigt, welche Rente voraussichtlich gezahlt wird – bezogen auf die Regelaltersgrenze, also das reguläre Rentenalter.

Ab Vollendung des 55. Lebensjahres erhalten Versicherte diese Auskunft automatisch alle drei Jahre. Auf Antrag kann auch früher eine Auskunft eingeholt werden – zum Beispiel zur Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente oder zur Hinterbliebenenrente im Todesfall.

Beim Versorgungsausgleich (z. B. bei Scheidung) kann auf Antrag auch eine Auskunft über die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erteilt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf diese Auskunft auch dem Ehegatten mitgeteilt werden (§ 74 SGB X).

Inhalt der Rentenauskunft

Eine Rentenauskunft kann folgende Bestandteile enthalten:

  • Versicherungsverlauf: Übersicht aller gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungskonto
  • Persönliche Entgeltpunkte: Darstellung, wie die Rentenpunkte berechnet wurden
  • Aktuelle Rentenhöhe: Angabe, welche Rente heute gezahlt würde – bei Erwerbsminderung, im Todesfall oder bei Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Rentenprognose: Voraussichtliche Höhe der Regelaltersrente, wenn die bisherige Versicherungsbiografie fortgeschrieben wird
  • Allgemeine Hinweise: z. B. zu Abschlägen bei vorzeitiger Rente, zur Teilrente oder zu den Folgen eines späteren Rentenbeginns

Ausgleich von Rentenabschlägen

Wer plant, früher in Rente zu gehen, muss mit Abzügen bei der Rentenhöhe rechnen. Diese Abschläge können durch freiwillige Sonderzahlungen an den Rentenversicherungsträger ausgeglichen werden. Auf Antrag erteilt der Rentenversicherungsträger ab dem 55. Lebensjahr eine Auskunft darüber, wie hoch diese Ausgleichszahlungen sein dürfen (§ 187a SGB VI). Auch Teilzahlungen sind möglich, und der Arbeitgeber kann die Beträge übernehmen.

Versicherungsverlauf und Kontenklärung

Für alle Versicherten führt der Rentenversicherungsträger ein elektronisches Versicherungskonto. Versicherte ab dem 43. Lebensjahr erhalten alle sechs Jahre einen Versicherungsverlauf mit allen gespeicherten Daten in zeitlicher Reihenfolge (§ 7 VKVV). Gibt es darin ungeklärte Lücken, ist eine Kontenklärung gemeinsam mit dem Versicherungsträger notwendig.

Ergänzend zur Rentenauskunft gibt es seit dem Jahr 2001 auch die sogenannte Renteninformation, die jährlich an Versicherte verschickt wird und einen ersten Überblick über den aktuellen Rentenstand gibt.