Rechnungswesen

In Kürze

Rechnungswesen bezeichnet die systematische Erfassung und Auswertung betrieblicher Geld- und Leistungsströme. Es dient der strukturierten Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge im Unternehmen.

Definition

Rechnungswesen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet das betriebliche System zur vollständigen Erfassung, Ordnung, Bewertung und Überwachung aller Geld- und Leistungsströme eines Unternehmens.

Das Rechnungswesen umfasst sämtliche Verfahren zur Abbildung wirtschaftlicher Vorgänge innerhalb eines festgelegten Abrechnungszeitraums. Es liegt vor, wenn finanzielle Transaktionen nach einheitlichen Regeln dokumentiert, verdichtet und auswertbar festgelegt sind.

Das Rechnungswesen beinhaltet insbesondere die Aufzeichnung von:

  • Einnahmen
  • Ausgaben
  • Vermögenswerten
  • Schulden
  • kalkulatorischen Größen

Maßgebliche Rechtsgrundlage für das externe Rechnungswesen ist:

  • Handelsgesetzbuch (HGB) §§ 238 ff. HGB

Das Rechnungswesen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf wirtschaftliche Entscheidungen oder unternehmerische Maßnahmen.

Es ist vom einzelnen Jahresabschluss als Ergebnisrechnung eines bestimmten Zeitraums abzugrenzen.

In der Praxis dient das Rechnungswesen der Informationsbereitstellung für Planung, Kontrolle und Rechenschaft im Unternehmen.