Rechnungswesen

Das betriebliche Rechnungswesen erfasst und wertet alle wirtschaftlichen Vorgänge und Geld- sowie Leistungsströme eines Unternehmens systematisch aus. Es dient der Planung, Steuerung, Kontrolle und Rechenschaft im Unternehmen.

In Kürze

Das betriebliche Rechnungswesen erfasst und wertet alle wirtschaftlichen Vorgänge und Geld- sowie Leistungsströme eines Unternehmens systematisch aus. Es dient der Planung, Steuerung, Kontrolle und Rechenschaft im Unternehmen.

Definition

Rechnungswesen bezeichnet das betriebliche System zur vollständigen Erfassung, Ordnung, Bewertung und Überwachung aller wirtschaftlichen Abläufe eines Unternehmens innerhalb eines festgelegten Abrechnungszeitraums. Finanzielle Transaktionen werden dabei nach einheitlichen Regeln dokumentiert, verdichtet und auswertbar festgehalten.

Das Rechnungswesen beinhaltet insbesondere die Aufzeichnung von:

  • Einnahmen und Ausgaben
  • Vermögenswerten und Schulden
  • Bestandsveränderungen und Stückkosten
  • Kennzahlen und kalkulatorischen Größen

Die Aufgaben lassen sich in zwei Bereiche unterteilen:

  • Betriebsintern: Überwachung aller betrieblichen Prozesse, Erstellung von Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätsrechnungen als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
  • Extern: Rechenschaftslegung gegenüber Behörden und Öffentlichkeit sowie Information von Gesellschaftern, Kreditgebern, Arbeitnehmern und anderen Interessierten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Gesetzlich sind Kaufleute zur Rechenschaftslegung verpflichtet. Relevante Vorschriften finden sich in den §§ 238 ff. HGB (Buchführungspflicht) sowie den §§ 325 ff. HGB (Offenlegungspflichten).

Traditionell gliedert sich das Rechnungswesen in vier Bereiche:

  • Buchführung und Bilanz
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Betriebsstatistik und Vergleichsrechnung
  • Planungsrechnung

Das Rechnungswesen bildet zudem die wesentliche Grundlage für das Controlling im Unternehmen. Es ist vom einzelnen Jahresabschluss als Ergebnisrechnung eines bestimmten Zeitraums abzugrenzen und begründet keinen eigenständigen Anspruch auf wirtschaftliche Entscheidungen oder unternehmerische Maßnahmen.

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