Rechnungsvorlage

In Kürze

Rechnungsvorlage bezeichnet ein vorstrukturiertes Dokument zur Erstellung von Rechnungen. Sie dient der standardisierten Erfassung abrechnungsrelevanter Angaben.

Definition

Rechnungsvorlage ist ein steuerrechtlich relevanter Begriff. Er bezeichnet ein vorgefertigtes Dokumentenlayout zur strukturierten Erstellung von Rechnungen.

Die Rechnungsvorlage enthält festgelegte Felder für gesetzlich erforderliche und optionale Rechnungsangaben. Sie liegt vor, wenn Aufbau, Gliederung und Bezeichnungslogik der Rechnung vorab technisch oder organisatorisch festgelegt sind.

Festgelegt sein müssen insbesondere Platzhalter für:

  • Aussteller
  • Empfänger
  • Leistungsbeschreibung
  • Entgelt
  • Steuerangaben

Die Rechnungsvorlage dient der formalen Vorbereitung einer ordnungsgemäßen Rechnungsstellung.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist:

  • § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) hinsichtlich der inhaltlichen Pflichtangaben

Die Rechnungsvorlage ersetzt keine Rechnung im rechtlichen Sinn. Sie ist von der individuell ausgefüllten Rechnung als abgeschlossenem Abrechnungsdokument abzugrenzen.

In der Praxis unterstützt die Rechnungsvorlage eine einheitliche und rechtssichere Rechnungsorganisation.