Rechtsbeschwerde

In Kürze

Rechtsbeschwerde ist ein gerichtliches Rechtsmittel zur Überprüfung arbeitsgerichtlicher Beschlüsse. Sie ermöglicht die Kontrolle von Rechtsanwendungs- und Verfahrensfehlern.

Definition

Die Rechtsbeschwerde ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Überprüfung letztinstanzlicher Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte durch das Bundesarbeitsgericht.

Sie richtet sich ausschließlich gegen Beschlüsse und nicht gegen Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit. Voraussetzung ist die ausdrückliche Zulassung durch das Beschwerdegericht oder das Bundesarbeitsgericht.

Zulassungsvoraussetzungen sind:

  • grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
  • Divergenz
  • erhebliche Rechtsverletzungen

Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist allein die Nachprüfung der richtigen Anwendung materiellen oder formellen Rechts. Tatsachenfeststellungen werden grundsätzlich nicht erneut überprüft oder ergänzt.

Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist:

  • § 92 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Die Rechtsbeschwerde begründet keinen Anspruch auf eine vollständige neue Sachentscheidung.

Abzugrenzen ist sie von der Revision im Urteilsverfahren.

In der Praxis dient die Rechtsbeschwerde der Sicherung einheitlicher Rechtsprechung im kollektiven Arbeitsrecht.