Rechtsanwalt

In Kürze

Rechtsanwalt bezeichnet einen unabhängigen juristischen Berater und Vertreter in Rechtsangelegenheiten. Er unterstützt natürliche und juristische Personen bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen.

Definition

Der Begriff Rechtsanwalt ist arbeitsrechtlich relevant und bezeichnet ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat die Befugnis zur rechtlichen Beratung und Vertretung.

Ein Rechtsanwalt handelt auf Grundlage einer staatlichen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und nach berufsrechtlichen Vorgaben. Er wird tätig, wenn Mandanten rechtliche Unterstützung vor Gerichten, Behörden oder außergerichtlich benötigen.

Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt sowie eine wirksam erteilte Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Der Rechtsanwalt ist zur unabhängigen, gewissenhaften und verschwiegenen Interessenvertretung seines Mandanten verpflichtet.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • §§ 1, 3 BRAO

Der Rechtsanwalt gibt kein Garantieversprechen für den Erfolg eines Verfahrens.

Abzugrenzen ist der Rechtsanwalt von:

  • sonstigen rechtlichen Beratern ohne Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

In der Praxis wird der Rechtsanwalt häufig zur Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern oder Betriebsräten eingesetzt.