Rechtsanspruchsleistung

In Kürze

Eine Rechtsanspruchsleistung ist eine Sozialleistung, auf die Versicherte einen gesetzlich festgelegten Anspruch haben. Der zuständige Leistungsträger hat dabei keinen Ermessensspielraum — er muss die Leistung gewähren.

Definition

Eine Rechtsanspruchsleistung entsteht, wenn sich ein Leistungsanspruch unmittelbar aus einer Rechtsvorschrift ergibt. Das bedeutet: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die Leistung zwingend erbracht werden.

Der Leistungsträger — zum Beispiel eine Krankenkasse oder Rentenversicherung — darf in diesem Fall nicht nach eigenem Ermessen entscheiden. Er ist an die gesetzliche Regelung gebunden.

Versicherte haben damit ein volles subjektives öffentliches Recht: Sie können vom Leistungsträger ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen verlangen. Im Unterschied zu einer Ermessensleistung ist eine Rechtsanspruchsleistung auch direkt einklagbar.

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 38 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch).