In Kürze
Eine Rechtsanspruchsleistung ist eine Sozialleistung, auf die Versicherte einen gesetzlich festgelegten Anspruch haben. Der zuständige Leistungsträger hat dabei keinen Ermessensspielraum — er muss die Leistung gewähren.
Definition
Eine Rechtsanspruchsleistung entsteht, wenn sich ein Leistungsanspruch unmittelbar aus einer Rechtsvorschrift ergibt. Das bedeutet: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss die Leistung zwingend erbracht werden.
Der Leistungsträger — zum Beispiel eine Krankenkasse oder Rentenversicherung — darf in diesem Fall nicht nach eigenem Ermessen entscheiden. Er ist an die gesetzliche Regelung gebunden.
Versicherte haben damit ein volles subjektives öffentliches Recht: Sie können vom Leistungsträger ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen verlangen. Im Unterschied zu einer Ermessensleistung ist eine Rechtsanspruchsleistung auch direkt einklagbar.
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 38 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch).