Rechtsdienstleistungen - Betriebsrat

Der Betriebsrat darf Beschäftigte in rechtlichen Fragen beraten, die seinen Aufgabenbereich betreffen — ohne Anwaltszulassung. Das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.

In Kürze

Der Betriebsrat darf Beschäftigte in rechtlichen Fragen beraten, die seinen Aufgabenbereich betreffen — ohne Anwaltszulassung. Das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.

Definition

Seit dem 1. Juli 2008 regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), wer rechtliche Beratung anbieten darf. Grundsätzlich gilt: Eine umfassende Rechtsberatung bleibt Rechtsanwälten vorbehalten. Andere Personen dürfen nur in bestimmten Bereichen rechtlich tätig werden.

Für den Betriebsrat gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme: Nach § 2 Abs. 3 RDG fällt die Beratung von Beschäftigten durch ihren Betriebsrat ausdrücklich nicht unter den Begriff der Rechtsdienstleistung. Der Betriebsrat darf also Rechtsfragen mit den Beschäftigten erörtern — vorausgesetzt, es besteht ein Zusammenhang zu seinen gesetzlichen Aufgaben.

Typische Fragen, die der Betriebsrat beantworten darf, sind zum Beispiel:

  • Muss ich Überstunden leisten?
  • Kann mich der Arbeitgeber versetzen?
  • Wie viele Urlaubstage stehen mir in diesem Jahr zu?

Diese Beratung ist kein Ersatz für anwaltliche Hilfe bei komplexen Rechtsfragen, aber eine wichtige erste Anlaufstelle für Arbeitnehmer im Betrieb.

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