REFA

REFA bezeichnet einen deutschen Verband sowie die von ihm entwickelten Methoden zur Analyse, Bewertung und Gestaltung von Arbeitsprozessen. Ziel ist es, Arbeit wirtschaftlich effizient und gleichzeitig menschengerecht zu organisieren.

In Kürze

REFA bezeichnet einen deutschen Verband sowie die von ihm entwickelten Methoden zur Analyse, Bewertung und Gestaltung von Arbeitsprozessen. Ziel ist es, Arbeit wirtschaftlich effizient und gleichzeitig menschengerecht zu organisieren.

Definition

REFA steht ursprünglich für Reichsausschuss für Arbeitszeitermittlung, gegründet im Jahr 1924. Seit 1977 lautet der offizielle Name REFA – Verband für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation e. V.

Der Verband entwickelt standardisierte Grundsätze und Verfahren für die Arbeits- und Betriebsorganisation. Die sogenannte REFA-Lehre stützt sich auf Erkenntnisse aus Technik, Soziologie, Psychologie und Wirtschaft und umfasst strukturierte Beobachtungs- und Messregeln.

Im Mittelpunkt der REFA-Methoden stehen unter anderem:

  • Zeitstudien – Messung und Bewertung von Arbeitszeiten
  • Bewegungsstudien – Analyse von Arbeitsabläufen und Körperbewegungen
  • Arbeitsrationalisierung – Verbesserung von Abläufen im Betrieb
  • Schwachstellenanalysen – Aufdecken von Problemen in der Arbeitsorganisation
  • Unfallschutz – Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Materialfluss- und Maschinenanalysen – Optimierung des Einsatzes von Geräten und Materialien

Das REFA-Schema legt außerdem fest, welche Anforderungen ein Arbeitsplatz an Beschäftigte stellen kann. Dazu gehören Dimensionen wie geistige Belastung, Geschicklichkeit, Kenntnisse, Verantwortung sowie Umgebungseinflüsse – zum Beispiel Lärm, Klima oder Unfallgefahr.

REFA dient der objektivierten Beschreibung von Arbeitszeiten unabhängig von individuellen Leistungsmerkmalen. Arbeitsrechtlich relevant wird REFA insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen und Entgeltsystemen sowie als sachliche Grundlage für Planungs-, Organisations- und Bewertungsentscheidungen.

Eine gesetzliche Normierung von REFA besteht nicht; seine Methoden werden jedoch betriebspraktisch anerkannt. REFA begründet keine eigenständigen Rechte oder Pflichten von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern und ist von tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit abzugrenzen.

Das übergeordnete Ziel von REFA ist die Schaffung sinnvoll gestalteter Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Bedingungen – zum Nutzen der Arbeitnehmer, der Unternehmen und der gesamten Volkswirtschaft.

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