Recht am eigenen Bild

In Kürze

Recht am eigenen Bild bezeichnet die Befugnis einer Person, über die Veröffentlichung eigener Abbildungen zu entscheiden. Es schützt die individuelle Bestimmbarkeit durch visuelle Darstellungen.

Definition

Recht am eigenen Bild ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Es handelt sich um das subjektive Recht einer Person, über die Anfertigung und Verbreitung ihres Bildnisses selbst zu bestimmen.

Das Recht am eigenen Bild erfasst Fotografien, Videoaufnahmen und vergleichbare visuelle Darstellungen, bei denen die abgebildete Person erkennbar ist.

Es liegt vor, wenn eine Person individuell identifizierbar abgebildet ist und keine wirksame Rechtfertigung besteht. Erforderlich ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung der betroffenen Person zur Veröffentlichung oder Zurschaustellung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
  • allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Recht am eigenen Bild begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Darstellung oder Nutzung.

Abzugrenzen ist es von:

  • anonymen Abbildungen
  • nicht individualisierbaren Abbildungen ohne Personenbezug

In der Praxis ist das Recht am eigenen Bild insbesondere bei Mitarbeiterabbildungen im betrieblichen Kontext relevant.