In Kürze
Rüstzeiten bezeichnen den Zeitraum, in dem Maschinen oder Produktionsanlagen für einen bestimmten Arbeitsauftrag vorbereitet oder danach wieder in den Ausgangszustand zurückversetzt werden. Während dieser Zeit kann die Maschine nicht für die eigentliche Produktion genutzt werden.
Definition
Rüsten umfasst alle Tätigkeiten, die nötig sind, um ein Betriebsmittel — etwa eine Maschine oder Fertigungsanlage — auf einen konkreten Arbeitsvorgang einzurichten. Dazu gehören zum Beispiel das Bereitstellen von Werkzeugen, das Lesen von Arbeitsanweisungen, das Auswechseln von Betriebsmitteln und das Justieren der Maschine.
Man unterscheidet zwei Arten von Rüstzeiten:
- Interne Rüstzeit: Tätigkeiten, die nur bei stillstehender Maschine möglich sind.
- Externe Rüstzeit: Tätigkeiten, die auch während des laufenden oder eingeschränkten Maschinenbetriebs erledigt werden können.
Die Rüstzeit setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen:
- Rüstgrundzeit: die eigentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter beim Rüsten.
- Erholungszeit: Pausen der Mitarbeiter während der Rüsttätigkeiten.
- Verteilzeit: vorgegebene Zeitanteile für Unterbrechungen und Nebenaufgaben.
Rüstzeiten haben einen Vorbereitungscharakter — Mitarbeiter und Maschinen werden auf den nächsten Auftrag eingestellt — und einen Nachbereitungscharakter — alles wird nach Auftragsende wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht.
Rüstzeiten, die sich einem bestimmten Auftrag direkt zuordnen lassen, gelten als direkte Kosten. Alle übrigen Rüsttätigkeiten zählen zu den Gemeinkosten des Unternehmens. Zu den Rüstkosten gehören Personalkosten, anteilige Betriebsmittelkosten sowie mögliche Opportunitätskosten — also Kosten durch weitere Maschinen, die während des Rüstens ebenfalls stillstehen.
Hohe Rüstzeiten bedeuten längere Maschinenstillstände und damit geringere Produktivität. Durch organisatorische Maßnahmen, gezielte Mitarbeiterfortbildung oder den Einsatz speziell ausgebildeter Fachkräfte lassen sich Rüstzeiten deutlich reduzieren.