In Kürze
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie dient dem lebenslangen Rentenbezug im Ruhestand.
Definition
Die Rürup-Rente ist ein arbeits- und sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge mit lebenslanger Rentenzahlung ohne Kapitalwahlrecht.
Eine Rürup-Rente liegt vor, wenn Beiträge in einen zertifizierten Basisrentenvertrag eingezahlt werden. Die Altersleistung wird ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt.
Der Rentenbezug beginnt frühestens mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Die Anwartschaften sind während der Ansparphase nicht veräußerbar, nicht übertragbar und grundsätzlich nicht vererbbar.
Beiträge können innerhalb gesetzlicher Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die steuerliche Behandlung folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlungen.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 10 Absatz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Die Förderung richtet sich insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und Personen ohne Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Rürup-Rente begründet keinen Anspruch auf einmalige Kapitalauszahlung.
Abzugrenzen ist sie von:
- der Riester-Rente mit Förderberechtigung für Arbeitnehmer
In der Praxis dient die Rürup-Rente der langfristigen Absicherung des Lebensunterhalts im Alter.