In Kürze
Rüstzeiten sind die Zeitspannen, in denen eine Maschine oder Anlage für einen neuen Fertigungsauftrag vorbereitet wird — und dabei keine Produkte herstellt.
Definition
Als Rüsten bezeichnet man in der Produktion alle Tätigkeiten, die ein Betriebsmittel — also eine Maschine oder Anlage — für einen bestimmten Arbeitsvorgang einrichten. Dazu gehören zum Beispiel das Einsetzen von Werkzeugen oder das Vornehmen bestimmter Einstellungen.
Während des Rüstens werden keine Produkte erzeugt. Die Rüstzeit ist daher die Stillstandszeit des Betriebsmittels, die direkt einem Fertigungsauftrag zugeordnet werden kann.
Die Rüstzeit setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- Rüstgrundzeit: die eigentliche Arbeitszeit der mit dem Rüsten beschäftigten Person
- Erholungszeit: Pausen, die auf die Rüsttätigkeit entfallen
- Verteilzeit: zusätzliche Zeiten, die beim Rüsten anfallen, aber nicht direkt der Haupttätigkeit zuzuordnen sind
Zu den Rüstkosten zählen vor allem die Personalkosten der rüstenden Mitarbeiter sowie die anteiligen Kosten der eingesetzten Betriebsmittel. In größeren Unternehmen werden zusätzlich Opportunitätskosten berücksichtigt — also der entgangene Nutzen der nicht-produzierenden Maschine.
Eine wichtige Aufgabe im Produktionsbetrieb ist die Verringerung der Rüstzeiten. Kürzere Rüstzeiten senken die gesamte Durchlaufzeit, machen die Fertigung flexibler und ermöglichen es, auch kleinere Mengen wirtschaftlich herzustellen.