Rentenversicherung

In Kürze

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und sichert Arbeitnehmer und andere versicherte Personen bei Alter, Erwerbsminderung und Tod finanziell ab.

Definition

Die gesetzliche Rentenversicherung schützt vor allem abhängig Beschäftigte und ihre Familien. Sie zahlt Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod und gewährt außerdem Leistungen zur Rehabilitation. Damit ist sie für die meisten Arbeitnehmer der wichtigste Baustein ihrer Altersvorsorge.

Finanziert wird die Rentenversicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Da diese Beiträge allein nicht ausreichen, beteiligt sich der Bund durch Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen an der Finanzierung.

Zusätzlich zu den Renten übernimmt die Rentenversicherung auch Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen von Rentnern und fördert allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung.

Alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst. Dazu gehören zwei Bundesträger sowie 14 regionale Träger.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in:

  • §§ SGB IV – Allgemeine Vorschriften für die Sozialversicherung
  • §§ SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung (Kernregelung)