Sabbatical

Ein Sabbatical ist eine befristete berufliche Auszeit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – kein gewöhnlicher Urlaub, sondern ein geplanter „Ausstieg auf Zeit" mit Rückkehr zum Arbeitsplatz. Es beruht auf einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In Kürze

Ein Sabbatical ist eine befristete berufliche Auszeit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis – kein gewöhnlicher Urlaub, sondern ein geplanter „Ausstieg auf Zeit" mit Rückkehr zum Arbeitsplatz. Es beruht auf einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Definition

Das Wort Sabbatical stammt aus dem Hebräischen und geht auf einen biblischen Brauch zurück: Im siebten Jahr sollte das Land ruhen. Heute bezeichnet der Begriff eine längere berufliche Auszeit, die Arbeitnehmer bewusst einplanen – etwa um zu reisen, sich weiterzubilden oder einfach zu erholen.

Ursprünglich war das Sabbatical an amerikanischen Universitäten verbreitet: Professoren wurden für ein halbes Jahr vom Lehrbetrieb freigestellt, um sich der Forschung zu widmen. Inzwischen ist dieses Modell auch an deutschen Hochschulen üblich und findet zunehmend Eingang in die Privatwirtschaft – schätzungsweise 3 bis 5 Prozent der deutschen Unternehmen bieten es ihren Beschäftigten an.

Rechtlich liegt ein Sabbatical vor, wenn Arbeitsleistung und Entgeltpflicht ganz oder teilweise ruhen, das Arbeitsverhältnis aber fortbesteht. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical gibt es im allgemeinen Arbeitsrecht nicht – Voraussetzung ist stets eine individualvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung über Dauer, Ausgestaltung und Rückkehr.

Das Sabbatical kann als unbezahlte Freistellung oder über sogenannte Anspar- bzw. Arbeitszeitkontenmodelle organisiert sein. Beim Ansparmodell reduzieren Beschäftigte über einen längeren Zeitraum ihr Gehalt oder sammeln Überstunden an, um das Guthaben später am Stück als Freizeit zu nehmen. Der rechtliche Rahmen dafür ergibt sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Tarifpartnern ermöglicht, solche Arbeitszeitkonten zu vereinbaren. In der Regel wird zusätzlich eine Weiterbeschäftigungsgarantie vereinbart.

Wer keinen Arbeitgeber findet, der ein Sabbatical unterstützt, kann alternativ einen unbezahlten Langzeiturlaub beantragen – ohne Gehaltsfortzahlung, aber ebenfalls als zeitlich begrenzte Auszeit.

Während eines Sabbaticals bleiben Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Verschwiegenheitspflichten) grundsätzlich bestehen. Das Sabbatical ist klar vom Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz abzugrenzen. Für die Praxis ist es außerdem relevant in Bezug auf Sozialversicherung und Personalplanung – diese Aspekte sollten bei der Vereinbarung ausdrücklich geregelt werden.

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