Sachbezug

In Kürze

Ein Sachbezug ist eine nicht in Geld bestehende Leistung des Arbeitgebers. Er verschafft dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil.

Definition

Sachbezug ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber gewährte Leistung, die nicht in Geld besteht.

Ein Sachbezug liegt vor, wenn Arbeitslohn ganz oder teilweise durch Sachleistungen erbracht wird. Er setzt voraus, dass dem Arbeitnehmer ein objektiv bewertbarer geldwerter Vorteil zufließt.

Maßgeblich ist, dass die Leistung anstelle oder zusätzlich zum Barlohn gewährt wird.

Sachbezug umfasst insbesondere:

  • Nutzungsüberlassungen
  • Waren
  • Dienstleistungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 8 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 107 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO)

Der Sachbezug ist arbeits- und steuerrechtlich als Bestandteil des Arbeitslohns einzuordnen. Ein eigenständiger Anspruch auf bestimmte Sachleistungen wird durch den Sachbezug nicht begründet.

Er ist von Aufwendungsersatz zu unterscheiden, der keinen Entgeltcharakter besitzt.

In der Praxis ist der Sachbezug relevant für Entgeltabrechnung, Steuerpflicht und sozialversicherungsrechtliche Bewertung.