Stundung

In Kürze

Die Stundung verschiebt die Fälligkeit einer bestehenden Forderung auf einen späteren Zeitpunkt. Die Leistungspflicht bleibt dem Grunde nach unverändert bestehen.

Definition

Stundung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff und bezeichnet die einvernehmliche Hinausschiebung der Fälligkeit einer bestehenden und wirksamen Forderung.

Die Stundung bewirkt, dass der Gläubiger die Leistung vorübergehend nicht verlangen kann. Sie liegt vor, wenn ein neuer Leistungszeitpunkt festgelegt oder die Durchsetzbarkeit zeitlich ausgesetzt ist.

Die Verpflichtung zur Leistung bleibt währenddessen dem Grunde und dem Umfang nach bestehen. Durch Stundung wird dem Schuldner ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 205 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Hemmung der Verjährung)

Die Stundung begründet keinen Erlass, keine Teilbefreiung und keinen Wegfall der Forderung.

Abzugrenzen ist die Stundung von:

  • Ratenzahlung, da diese die Fälligkeit regelmäßig nicht aufhebt

In der Praxis wird Stundung zur kurzfristigen Überbrückung vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten eingesetzt.