In Kürze
Das Sitzungsprotokoll (auch Sitzungsniederschrift) ist die schriftliche Aufzeichnung jeder Betriebsratssitzung. Es ist gesetzlich vorgeschrieben und hält fest, welche Beschlüsse gefasst wurden und wie die Abstimmung ausgefallen ist.
Definition
Nach § 34 BetrVG muss der Betriebsrat über jede Verhandlung eine Niederschrift anfertigen. Das gilt auch für Sitzungen von Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Betriebsrats.
Fehlt ein Protokoll, werden Betriebsratsbeschlüsse dadurch grundsätzlich nicht unwirksam. Allerdings wird es ohne Protokoll schwieriger, im Streitfall zu beweisen, was tatsächlich beschlossen wurde.
Mindestinhalt
Das Protokoll muss laut Gesetz mindestens folgende Angaben enthalten:
- Wortlaut der Beschlüsse
- Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst wurden
- Datum der Sitzung
Außerdem ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich alle Teilnehmer eigenhändig eintragen. Bei virtuellen Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz müssen Teilnehmer ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen, zum Beispiel per E-Mail.
Unterzeichnung
Das Protokoll muss vom Betriebsratsvorsitzenden — bei Verhinderung von seinem Stellvertreter — sowie von einem weiteren Betriebsratsmitglied, in der Regel dem Schriftführer, unterschrieben werden.
Herausgabe und Einsicht
Das Sitzungsprotokoll ist ein internes Dokument des Betriebsrats. Der Arbeitgeber erhält nur eine Abschrift für den Teil der Sitzung, an dem er selbst teilgenommen hat — nicht das vollständige Protokoll.
Alle Betriebsratsmitglieder haben das Recht, die Sitzungsprotokolle jederzeit einzusehen. Eine besondere Begründung ist dafür nicht nötig. Notizen oder Kopien sind erlaubt, ein Anspruch auf Aushändigung besteht jedoch nicht.
Einwendungen
Jeder Sitzungsteilnehmer kann gegen den Inhalt des Protokolls Einwendungen erheben. Diese müssen unverzüglich und schriftlich beim Betriebsratsvorsitzenden eingereicht werden und werden dem Protokoll beigefügt. Auf die Wirksamkeit von Beschlüssen haben Einwendungen keinen Einfluss.