In Kürze
Strafantrag ist das formelle Verlangen nach strafrechtlicher Verfolgung einer Tat. Er ist bei bestimmten Delikten zwingende Verfahrensvoraussetzung.
Definition
Ein Strafantrag ist ein strafprozessuales Instrument. Er bezeichnet das ausdrückliche Begehren einer antragsberechtigten Person auf strafrechtliche Verfolgung einer konkreten Tat.
Der Antrag liegt vor, wenn der Wille zur Strafverfolgung gegenüber einer zuständigen Strafverfolgungsbehörde erklärt wird. Voraussetzung ist, dass es sich um ein gesetzlich bestimmtes Antragsdelikt handelt und der Antrag fristgerecht gestellt ist.
Der Strafantrag muss sich auf eine bestimmte Tat und einen bestimmten Täter beziehen.
Rechtsgrundlagen umfassen insbesondere:
- §§ 77 ff. Strafgesetzbuch (StGB)
- § 158 Strafprozessordnung (StPO)
Ein Strafantrag begründet keinen Anspruch auf Verurteilung des Beschuldigten.
Abzugrenzen ist der Strafantrag von der Strafanzeige, die keine Verfolgungsvoraussetzung darstellt.
In der Praxis entscheidet der Strafantrag über die Zulässigkeit der Strafverfolgung bei antragsabhängigen Delikten.