In Kürze
Straftaten sind rechtswidrige und schuldhafte Handlungen mit gesetzlicher Strafandrohung. Sie können auch arbeitsrechtliche Folgen auslösen.
Definition
Der Begriff Straftaten im Arbeitsrecht beschreibt Handlungen, die rechtswidrig und schuldhaft sind und durch Strafgesetze mit Strafe bedroht werden.
Straftaten liegen vor, wenn ein gesetzlich bestimmter Tatbestand vorsätzlich oder fahrlässig verwirklicht wird. Voraussetzung ist, dass die Strafbarkeit vor der Tat gesetzlich bestimmt und persönliches Verschulden gegeben ist.
Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs, insbesondere:
- § 1 Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten werden nach gesetzlicher Strafandrohung in Verbrechen und Vergehen unterschieden.
Eine strafrechtliche Ahndung setzt keine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung voraus. Straftaten begründen nicht automatisch eine Kündigung oder sonstige arbeitsrechtliche Sanktion.
Abzugrenzen sind Straftaten von Ordnungswidrigkeiten, die keine Kriminalstrafe vorsehen.
Im Arbeitsverhältnis haben Straftaten Bedeutung, wenn sie betriebliche Interessen, Vertrauen oder Eignung berühren.