Scheinselbstständigkeit - Vermutungsregelung

In Kürze

Die Vermutungsregelung war eine gesetzliche Hilfslösung, um in Zweifelsfällen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu vermuten. Sie galt nur bis zum 31. Dezember 2002 und wurde danach ersatzlos abgeschafft.

Definition

Ob jemand selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist, lässt sich manchmal nicht eindeutig klären — zum Beispiel, wenn eine Person keine Auskünfte erteilt und der Sachverhalt deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden kann.

Für genau solche Ausnahmefälle gab es bis Ende 2002 die sogenannte Vermutungsregelung. Sie enthielt einen Katalog mit fünf Kriterien. Wurden mindestens drei dieser fünf Kriterien erfüllt, wurde gesetzlich vermutet, dass eine abhängige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vorlag. Dieses Verfahren wird auch als „3-von-5-Regelung" bezeichnet.

Die Vermutung war widerlegbar: Die Beteiligten konnten ihre Mitwirkung jederzeit nachholen und durch geeignete Angaben belegen, dass tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorlag.

Mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde die Vermutungsregelung zum 1. Januar 2003 ersatzlos gestrichen. Seitdem ist eine automatische Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses allein anhand dieser Kriterien nicht mehr möglich.