Studienbeihilfe

In Kürze

Eine Studienbeihilfe ist eine monatliche Zahlung des Arbeitgebers zur Förderung eines Studiums. Sie gilt als Arbeitsentgelt und löst Sozialversicherungspflicht aus.

Definition

Zahlt ein Betrieb einem Arbeitnehmer während eines Studiums monatliche Beihilfen, liegt in der Regel ein Beschäftigungsverhältnis vor — vorausgesetzt, der Betrieb legt bestimmte Bedingungen fest. Typische Bedingungen sind:

  • Vorgabe der Studienrichtung
  • Ableistung von Praktika im Betrieb während des Studiums
  • Anfertigung der Abschlussarbeit in Abstimmung mit dem Betrieb
  • Verpflichtung zur Rückkehr in den Betrieb nach dem Studium
  • Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss
  • Rückzahlung der Beihilfe bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen

Die Studienbeihilfe gilt nach § 14 Abs. 1 SGB IV als Arbeitsentgelt. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer ist während des geförderten Studiums in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

Auch wenn das Arbeitsverhältnis formal während des Studiums beendet wird, bleibt das Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne bestehen. Es handelt sich dabei im Grunde nur um eine Beurlaubung. Hinweise darauf sind zum Beispiel eine Wiedereinstellungszusage, die Möglichkeit, in den Semesterferien im Betrieb zu arbeiten, oder die Pflicht zur mehrjährigen Tätigkeit nach dem Studium.

Wichtiger Unterschied: Ein Stipendium ist keine Studienbeihilfe im arbeitsrechtlichen Sinne. Es begründet in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis und ist daher nicht sozialversicherungspflichtig.