Schichtarbeit

In Kürze

Schichtarbeit liegt vor, wenn ein Betrieb seinen täglichen Arbeitsbedarf auf mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Gruppen von Beschäftigten aufteilt. Typisch sind Zwei- oder Dreischichtmodelle mit Früh-, Spät- und Nachtschicht.

Definition

Schichtarbeit entsteht, wenn die tägliche Betriebszeit länger ist als die gesetzlich zulässige Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers. Die Arbeit wird dann in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge auf verschiedene Mitarbeitergruppen verteilt.

Der Normalfall ist der Einschichtbetrieb mit einer täglichen Arbeitszeit von 8 bis 10 Stunden gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier wird keine Schichtzulage gezahlt — allenfalls Mehrarbeitszuschläge, wenn die betriebliche Regelarbeitszeit überschritten wird.

In der Praxis unterscheidet man vor allem zwei Modelle:

  • Zweischichtarbeit: Frühschicht (ca. 06:00–14:00 Uhr) und Spätschicht (ca. 14:00–22:00 Uhr)
  • Dreischichtarbeit: zusätzlich Nachtschicht (ca. 22:00–06:00 Uhr)

Außerdem unterscheidet man zwischen regelmäßiger Schichtarbeit — der Arbeitnehmer arbeitet dauerhaft oder über mindestens vier Wochen in derselben Schicht — und Wechselschichtarbeit, bei der er in einem festen Turnus (z. B. wöchentlich) zwischen verschiedenen Schichtarten wechselt.

Konkrete Arbeitszeiten, Zulagen und Schichtpläne können durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichend geregelt werden.