In Kürze
Ein Spediteur ist ein Kaufmann, der gewerbsmäßig die Versendung von Gütern organisiert, ohne diese grundsätzlich selbst zu befördern.
Definition
Der Begriff Spediteur ist handelsrechtlich. Er bezeichnet einen Kaufmann, der durch einen Speditionsvertrag verpflichtet ist, die Versendung eines Gutes für einen Versender zu besorgen.
Der Spediteur organisiert den Transport, indem er Beförderungsmittel und -weg bestimmt, geeignete Frachtführer auswählt, Transportverträge abschließt und die Abwicklung koordiniert.
Er befördert das Gut regelmäßig nicht selbst, besitzt jedoch ein gesetzliches Selbsteintrittsrecht, das ihm erlaubt, die Beförderung eigenständig als Frachtführer zu übernehmen.
Der Spediteur hat die Interessen des Versenders zu wahren und dessen Weisungen zu befolgen. Während sich das Gut in seiner Obhut befindet, haftet er für Verlust oder Beschädigung wie ein Frachtführer.
Darüber hinaus haftet er für Pflichtverletzungen, sofern er nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt hat.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 453–466 Handelsgesetzbuch (HGB)
Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
Abzugrenzen ist die Spediteurstellung von der des Frachtführers, der die Beförderung selbst durchführt.