Schriftform

In Kürze

Schriftform ist ein gesetzliches Formerfordernis für bestimmte arbeitsrechtliche Erklärungen. Sie verlangt eine unterschriebene Urkunde zur wirksamen Rechtsausübung.

Definition

Schriftform ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesetzlich geregelter Formfunktion. Er bezeichnet die Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung in verkörperter Textform mit eigenhändiger Namensunterschrift.

Die Schriftform liegt vor, wenn eine Urkunde den vollständigen Erklärungstext dauerhaft enthält. Zusätzlich muss die Urkunde vom Erklärenden persönlich unterschrieben sein und den Text räumlich abschließen.

Bei Verträgen setzt die Schriftform voraus, dass die Unterzeichnungen der Parteien derselben Urkunde zugeordnet sind.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als allgemeiner Formnorm
  • § 623 BGB für Kündigungen
  • § 125 BGB für die Nichtigkeit bei fehlender Schriftform

Eine elektronische Übermittlung ohne qualifizierte Signatur wahrt die Schriftform nicht. Die Schriftform begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Erklärung, sondern betrifft ausschließlich deren Wirksamkeit.

Abzugrenzen ist die Schriftform von der Textform, die keine eigenhändige Unterschrift verlangt.

In der arbeitsrechtlichen Praxis dient die Schriftform der Rechtssicherheit, Beweisbarkeit und formellen Klarheit von Erklärungen.