Schufa

In Kürze

Schufa ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen. Sie unterstützt Vertragspartner bei Entscheidungen über finanzielle Risiken.

Definition

Schufa bezeichnet eine privat organisierte Auskunftei zur Bonitätsbewertung. Sie sammelt, speichert und übermittelt personenbezogene Vertrags- und Zahlungsinformationen an angeschlossene Unternehmen.

Schufa liegt vor, wenn Daten zur Beurteilung zukünftigen Zahlungsverhaltens systematisch verarbeitet werden. Voraussetzung ist eine zulässige Datenübermittlung durch Vertragspartner im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Die Tätigkeit umfasst sowohl positive Vertragsinformationen als auch negative Zahlungsereignisse aus laufenden oder beendeten Schuldverhältnissen. Die Bonitätsbewertung erfolgt regelmäßig mittels statistischer Wahrscheinlichkeitswerte auf Basis gespeicherter Merkmale.

Eine unmittelbare Entscheidung über Vertragsabschlüsse trifft die Schufa selbst nicht. Schufa begründet keinen Anspruch auf Kreditgewährung oder Vertragsannahme gegenüber auskunftsanfragenden Unternehmen.

Abzugrenzen ist die Schufa von behördlichen Registern, da keine hoheitliche Aufgabenwahrnehmung erfolgt.

In der Praxis dient die Schufa der Risikoeinschätzung bei Kredit-, Miet- und Dauerschuldverhältnissen.