In Kürze
Als Student gilt, wer an einer Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung eingeschrieben ist. Für Studierende gelten besondere Regelungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Definition
Student ist, wer an einer Hochschule oder einer anderen Einrichtung zur wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung immatrikuliert (eingeschrieben) ist.
Studierende können in der Regel bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung eines Elternteils mitversichert sein. Man nennt das Familienversicherung.
Wer als Student mit einem Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung verheiratet ist, kann ebenfalls beitragsfrei familienversichert sein — hier gilt keine Altersgrenze.
Die beitragsfreie Familienversicherung in der Krankenversicherung gibt es ausschließlich in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung bieten jedoch sowohl die soziale als auch die private Pflegeversicherung eine Familienversicherung an.