Steuerfahndung

In Kürze

Die Steuerfahndung ist eine spezialisierte Ermittlungsfunktion der Finanzbehörden. Sie dient der Aufdeckung und Verfolgung steuerlich relevanter Straftaten.

Definition

Die Steuerfahndung ist ein steuerverfahrensrechtlicher Begriff im deutschen Besteuerungs- und Strafverfolgungssystem. Sie bezeichnet spezialisierte Ermittlungseinheiten der Finanzbehörden zur Erforschung steuerlich relevanter Straftaten.

Die Steuerfahndung ermittelt steuerliche Sachverhalte, Besteuerungsgrundlagen und unbekannte Steuerfälle mit strafrechtlicher Relevanz. Voraussetzung ist ein objektiv begründeter Anfangsverdacht innerhalb eines laufenden steuerlichen Ermittlungs- oder Strafverfahrens.

Die Steuerfahndung handelt als Teil der Finanzverwaltung und zugleich als Hilfsorgan der Strafverfolgung.

Rechtsgrundlage ist:

  • § 208 Abgabenordnung (AO)

Dieser normiert Aufgaben und Ermittlungsbefugnisse abschließend. Eine allgemeine Prüfungs- oder Beratungstätigkeit ohne Verdachtslage ist der Steuerfahndung nicht zugewiesen.

Abzugrenzen ist die Steuerfahndung von:

  • der Außenprüfung, die regelmäßig der steuerlichen Sachverhaltsaufklärung ohne Strafbezug dient

In der Praxis wird die Steuerfahndung zur Sicherung von Beweisen und Feststellung steuerstrafrechtlicher Verantwortlichkeit eingesetzt.

Die Zuständigkeit liegt bei den Landesfinanzbehörden im Rahmen der bundesstaatlichen Aufgabenverteilung Deutschlands.