Sondereinzelkosten

Sondereinzelkosten sind auftragsbezogene Kosten, die sich eindeutig einem bestimmten Produkt, Auftrag oder einer Serie direkt zuordnen lassen. Sie werden kalkulatorisch wie Einzelkosten behandelt und fallen meist unregelmäßig oder unter besonderen Bedingungen an.

In Kürze

Sondereinzelkosten sind auftragsbezogene Kosten, die sich eindeutig einem bestimmten Produkt, Auftrag oder einer Serie direkt zuordnen lassen. Sie werden kalkulatorisch wie Einzelkosten behandelt und fallen meist unregelmäßig oder unter besonderen Bedingungen an.

Definition

Sondereinzelkosten ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff aus der Kostenrechnung. Er bezeichnet Kosten, die einem konkreten Auftrag, Produkt oder einer Serie verursachungsgerecht zugeordnet werden können — zusätzlich zu regulären Material- und Fertigungseinzelkosten.

Voraussetzung ist, dass eine eindeutige sachliche Zuordnung zu einem bestimmten Kostenträger objektiv möglich ist. Die Kosten entstehen regelmäßig nur einmalig oder zeitlich begrenzt für einen Auftrag. Eine pauschale Verteilung über allgemeine Gemeinkostenzuschläge ist für Sondereinzelkosten systematisch ausgeschlossen.

Obwohl Sondereinzelkosten ihrem Wesen nach Gemeinkosten sind, werden sie kalkulatorisch wie Einzelkosten behandelt, weil eine direkte Kostenträgerbeziehbarkeit gegeben ist. Sie dürfen daher nicht in die allgemeine Kostenstellenrechnung einfließen.

Je nachdem, wo sie im Unternehmen entstehen, unterscheidet man zwei Arten:

  • Sondereinzelkosten der Fertigung – entstehen bei der eigentlichen Produktion, zum Beispiel Kosten für Spezialwerkzeuge, Sonderanfertigungen, Konstruktion, Patente, Lizenzen oder Materialanalysen.
  • Sondereinzelkosten des Vertriebs – entstehen im Absatzbereich, zum Beispiel Kosten für spezielle Verpackungen, Frachten, Zölle, Transportversicherungen, Vertriebsprovisionen oder Verkaufslizenzen.

Beiden Arten gemeinsam ist, dass die Kosten einem konkreten Auftrag direkt zugeordnet werden und deshalb in der Kalkulation des jeweiligen Auftrags berücksichtigt werden müssen. In der Praxis sind Sondereinzelkosten besonders für die Zuschlagskalkulation und die verursachungsgerechte Kostenermittlung relevant.

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