In Kürze
Der soziale Arbeitsschutz schützt besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen sowie alle Beschäftigten durch Regelungen zur Arbeitszeit. Er ergänzt den technischen Arbeitsschutz und ist in mehreren Gesetzen verankert.
Definition
Der Arbeitsschutz besteht aus zwei Bereichen: dem technischen Arbeitsschutz, der vor körperlichen Gefahren am Arbeitsplatz schützt, und dem sozialen Arbeitsschutz. Letzterer regelt, welche besonderen Rechte bestimmte Personengruppen haben und wie Arbeitszeiten gestaltet sein dürfen.
Zum sozialen Arbeitsschutz gehören spezielle Schutzrechte für Jugendliche, werdende und stillende Mütter, schwerbehinderte Menschen sowie Personen in Heimarbeit. Außerdem umfasst er den Arbeitszeitschutz für alle Beschäftigten.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – regelt Höchstarbeitszeiten sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – schützt Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren vor gesundheitlichen Schäden durch Arbeit
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – regelt den besonderen Schutz für werdende und stillende Mütter
- Heimarbeitsgesetz (HAG) – enthält Schutzvorschriften für Beschäftigte in Heimarbeit
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – regelt Rehabilitation, Teilhabe und besonderen Schutz schwerbehinderter Menschen