Schulungen - Träger der Veranstaltung

In Kürze

Betriebsräte können ihre Schulungen bei verschiedenen Trägern besuchen. Bei der Auswahl sind sie grundsätzlich frei – müssen aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten.

Definition

Als Träger von Betriebsratsschulungen kommen verschiedene Anbieter in Frage. Traditionell sind es die Gewerkschaften, die solche Veranstaltungen durchführen – oft mit erfahrenen ehemaligen Betriebsratsmitgliedern als Referenten. Daneben gibt es Universitäten, Parteien und private Anbieter.

Der Betriebsrat wählt den Schulungsträger selbst aus. Der Arbeitgeber darf ihn nicht auf eine Veranstaltung verweisen, die er selbst oder ein Arbeitgeberverband anbietet. Das würde bedeuten, dass der Betriebsrat bei seiner eigenen Schulung auf die Gegenseite angewiesen wäre – das ist nicht zulässig.

Bei der Auswahl gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Der Betriebsrat soll unter qualitativ gleichwertigen Angeboten das günstigere wählen. Dabei zählen nicht nur die reinen Seminarkosten – auch Reisekosten spielen eine Rolle. Ein teureres Seminar kann gerechtfertigt sein, wenn es bessere Lernbedingungen bietet.

Rechtsgrundlage ist § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der den Schulungsanspruch von Betriebsratsmitgliedern regelt.