Sorgerecht

In Kürze

Sorgerecht bezeichnet die elterliche Verantwortung für Pflege, Erziehung und rechtliche Vertretung eines minderjährigen Kindes. Es umfasst persönliche und vermögensbezogene Entscheidungen für das Kind.

Definition

Sorgerecht ist ein familienrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gesetzlich zugewiesene Pflicht und Befugnis der Eltern zur umfassenden Sorge für ein minderjähriges Kind.

Sorgerecht umfasst die Personensorge und die Vermögenssorge einschließlich gesetzlicher Vertretung und Aufenthaltsbestimmung. Es liegt vor, wenn Eltern rechtlich befugt sind, Angelegenheiten des Kindes verbindlich zu regeln.

Die Ausübung des Sorgerechts richtet sich nach den folgenden Rechtsgrundlagen:

  • §§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ff.

Grundsätzlich steht das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zu, unabhängig von Trennung oder Scheidung. Eine abweichende Zuordnung setzt eine gerichtliche Entscheidung oder gesetzliche Sonderregelung voraus.

Sorgerecht begründet keine uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit, sondern ist am Kindeswohl auszurichten.

Abzugrenzen ist das Sorgerecht von:

  • dem Umgangsrecht als Recht auf persönlichen Kontakt zum Kind

In der Praxis bestimmt das Sorgerecht die Zuständigkeit für zentrale Entscheidungen des kindlichen Lebens.