Schicht - Tarifvereinbarung

In Kürze

Eine Schicht-Tarifvereinbarung legt fest, wie Wechselschicht-, Nacht- und Spätschichtarbeit im Betrieb geregelt wird. Sie bestimmt unter anderem, wann eine Schicht als Nachtschicht gilt und welche Ankündigungsfristen einzuhalten sind.

Definition

Wechselschichtarbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer in einem regelmäßigen Wechsel zwischen zwei Schichten (z. B. Früh- und Spätschicht) oder drei Schichten (Früh-, Spät- und Nachtschicht) eingesetzt werden.

Im Zweischichtbetrieb gilt eine Schicht als Spätschicht, wenn mindestens 6 Stunden nach 14:00 Uhr gearbeitet wird. Eine Nachtschicht liegt vor, wenn mindestens 6 Stunden in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr geleistet werden.

Nachtarbeit umfasst grundsätzlich alle Arbeitsstunden zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr. Bei Nachtschichtarbeit zählt auch die Arbeitszeit außerhalb dieses Zeitrahmens dazu.

Wechselschichtarbeit darf nur im Einvernehmen mit dem Betriebsrat eingeführt werden. Dabei gilt eine Ankündigungsfrist von mindestens 3 Tagen zum Wochenbeginn. Die Mindestdauer beträgt:

  • 2 Wochen bei Doppelschicht (zwei Schichten)
  • 3 Wochen bei Dreischichtbetrieb

In Wechselschichten ohne feste Pausen muss dem Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Essenseinnahme gewährt werden — ohne Abzug vom Verdienst. Die genaue Ausgestaltung regelt die jeweilige betriebliche Arbeitszeitordnung.