In Kürze
Der Sozialversicherungsausweis wurde zum 31. Dezember 2022 abgeschafft. An seine Stelle ist der Versicherungsnummernachweis getreten.
Definition
Früher mussten Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber einen Sozialversicherungsausweis vorlegen. Durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde diese Pflicht abgeschafft. Arbeitgeber rufen die Versicherungsnummer seitdem automatisiert bei der Datenstelle der Rentenversicherung ab.
Seit 2023 stellt die Datenstelle der Rentenversicherung für jede Person mit einer Versicherungsnummer einen Versicherungsnummernachweis aus. Dieser enthält nur wenige persönliche Angaben:
- Versicherungsnummer
- Vorname und Familienname
- Geburtsname
- Ausstellungsdatum
Einen neuen Versicherungsnummernachweis kann man beantragen — entweder bei der zuständigen Einzugsstelle oder beim Rentenversicherungsträger. Ein Anspruch besteht, wenn der Nachweis verloren gegangen, zerstört oder unbrauchbar geworden ist oder wenn sich die Versicherungsnummer bzw. persönliche Angaben geändert haben. In diesen Fällen werden früher ausgestellte Nachweise widerrufen.