Sozialversicherung

In Kürze

Die Sozialversicherung ist ein staatliches Pflichtversicherungssystem zur Absicherung zentraler Lebensrisiken. Sie schützt insbesondere Arbeitnehmer vor Einkommensausfällen.

Definition

Sozialversicherung ist ein sozialrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein gesetzlich organisiertes System öffentlich-rechtlicher Pflichtversicherungen zur sozialen Sicherung.

Die Sozialversicherung umfasst mehrere Versicherungszweige zur Absicherung von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfällen.

Sie liegt vor, wenn versicherungspflichtige Personen kraft Gesetzes in die jeweiligen Versicherungssysteme einbezogen sind.

Voraussetzung ist regelmäßig ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt oder ein gesetzlich gleichgestellter Status.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
  • besondere Regelungen der einzelnen Versicherungszweige

Die Sozialversicherung wird überwiegend durch einkommensabhängige Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

Die Sozialversicherung begründet keinen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zwischen Versichertem und Träger.

Abzugrenzen ist die Sozialversicherung von:

  • freiwilligen privaten Individualversicherungen ohne Solidarprinzip

In der Praxis stellt die Sozialversicherung den zentralen Pfeiler der sozialen Sicherung abhängig Beschäftigter dar.