Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein staatliches Pflichtversicherungssystem zur Absicherung zentraler Lebensrisiken wie Krankheit, Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit. Heute sind über 90 % der Bevölkerung in Deutschland in mindestens einem Zweig der Sozialversicherung abgesichert.

In Kürze

Die Sozialversicherung ist ein staatliches Pflichtversicherungssystem zur Absicherung zentraler Lebensrisiken wie Krankheit, Unfall, Alter, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit. Heute sind über 90 % der Bevölkerung in Deutschland in mindestens einem Zweig der Sozialversicherung abgesichert.

Definition

Sozialversicherung bezeichnet ein gesetzlich organisiertes System öffentlich-rechtlicher Pflichtversicherungen zur sozialen Sicherung. Sie schützt insbesondere Arbeitnehmer vor Einkommensausfällen durch bestimmte Lebensrisiken.

Versicherungspflichtige Personen werden kraft Gesetzes in die jeweiligen Versicherungssysteme einbezogen — es besteht kein privatrechtlicher Versicherungsvertrag zwischen Versichertem und Träger. Voraussetzung ist in der Regel ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt oder ein gesetzlich gleichgestellter Status. Jeder Mensch hat nach dem Sozialgesetzbuch grundsätzlich ein Recht auf Zugang zur Sozialversicherung.

Ihren Ursprung hat die deutsche Sozialversicherung im Jahr 1881. Die einzelnen Zweige wurden schrittweise eingeführt:

  • 1883: Krankenversicherung
  • 1884: Unfallversicherung
  • 1889: Invaliden- und Alterssicherung
  • 1911: Angestelltenversicherung
  • 1927: Arbeitslosenversicherung
  • 1995: Pflegeversicherung

Alle Krankenversicherten sind seit dem 1. Januar 1995 automatisch auch in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Seit 2007 sind zudem alle Personen in Deutschland krankenversichert — entweder gesetzlich oder privat.

Die Sozialversicherung wird überwiegend durch einkommensabhängige Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Sie beruht auf dem Solidarprinzip und ist damit klar abzugrenzen von freiwilligen privaten Individualversicherungen.

Die rechtlichen Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die wichtigsten Bücher im Überblick:

  • SGB I – Allgemeiner Teil: Aufzählung der Sozialleistungen
  • SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • SGB III – Arbeitsförderung
  • SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für alle Zweige
  • SGB V – Krankenversicherung
  • SGB VI – Rentenversicherung
  • SGB VII – Unfallversicherung
  • SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe
  • SGB X – Verwaltungsverfahren und Schutz der Sozialdaten
  • SGB XI – Pflegeversicherung
  • SGB XII – Sozialhilfe

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