Stellenabbau

In Kürze

Stellenabbau bezeichnet alle Maßnahmen eines Unternehmens, die die Anzahl der Arbeitsplätze verringern. Das muss nicht zwingend durch Entlassungen geschehen.

Definition

Unter Stellenabbau versteht man sämtliche unternehmerischen Schritte, die dazu führen, dass weniger Stellen im Betrieb vorhanden sind. Ziel ist häufig, die verbleibenden Arbeitsplätze langfristig zu sichern oder strukturelle Probleme des Unternehmens zu überwinden.

Stellenabbau muss nicht automatisch bedeuten, dass Mitarbeiter entlassen werden. Unternehmen nutzen häufig auch natürliche Fluktuation — also das Ausscheiden von Beschäftigten, die von sich aus kündigen oder in Rente gehen — um Stellen sozialverträglich abzubauen.

Die wesentlichen Maßnahmen im Überblick:

  • Betriebsbedingte Entlassungen — Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen
  • Natürliche Fluktuation — Stellen werden nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern nicht neu besetzt
  • Outsourcing — Aufgaben werden an externe Unternehmen ausgelagert
  • Betriebsschließung — die weitreichendste Form, bei der ein ganzer Betrieb oder größere Betriebsteile aufgegeben werden

In der Öffentlichkeit wird Stellenabbau besonders kritisch gesehen, wenn Unternehmen wirtschaftlich gut dastehen oder wenn die Kosten — etwa für Arbeitslosengeld, Altersteilzeit oder Frühverrentung — auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Wichtig für Arbeitnehmer: Sind in einem Unternehmen ein Betriebsrat und Mitbestimmungsrechte vorhanden, muss der Betriebsrat bei Betriebsänderungen, Verlagerungen oder umfangreichen Rationalisierungsmaßnahmen beteiligt werden. Dies ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).