Safe Harbor

In Kürze

Safe Harbor bezeichnet einen früheren Rahmen für den transatlantischen Transfer personenbezogener Daten. Er regelte Voraussetzungen für Datenübermittlungen von der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten.

Definition

Safe Harbor ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet einen unionsrechtlich anerkannten Datenschutzrahmen für Übermittlungen personenbezogener Beschäftigtendaten in die Vereinigten Staaten.

Der Begriff erfasste ein System freiwilliger Selbstzertifizierung US-amerikanischer Unternehmen gegenüber festgelegten Datenschutzgrundsätzen. Safe Harbor lag vor, wenn ein empfangendes Unternehmen diese Grundsätze verbindlich erklärte und gelistet war.

Die rechtliche Wirkung beruhte auf der Kommissionsentscheidung 2000/520/EG der Europäischen Kommission. Diese Entscheidung stellte ein angemessenes Datenschutzniveau für zertifizierte Datenempfänger fest.

Safe Harbor verlor seine unionsrechtliche Geltung durch ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union. Der Gerichtshof beanstandete fehlende wirksame Beschränkungen staatlicher Zugriffe auf übermittelte Daten.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung von Safe Harbor bestand zu keinem Zeitpunkt.

Abzugrenzen ist Safe Harbor vom nachfolgenden Regelungsrahmen:

  • EU-US-Privacy-Shield, der auf einem eigenständigen Beschluss beruht.

Für die betriebliche Praxis war Safe Harbor relevant bei internationaler Verarbeitung und Übermittlung von Beschäftigtendaten.