In Kürze
Die sachgrundlose Befristung ist eine zeitliche Begrenzung eines Arbeitsvertrags ohne Begründung. Sie ist gesetzlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
Definition
Die sachgrundlose Befristung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Rechtfertigungsgrund.
Voraussetzung ist, dass zwischen denselben Vertragsparteien zuvor kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die Vertragsdauer muss im Voraus bestimmt und ein Enddatum festgelegt sein.
Die sachgrundlose Befristung ist zeitlich begrenzt und darf die gesetzlich zulässige Höchstdauer nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Innerhalb der zulässigen Gesamtdauer sind nur begrenzte Verlängerungen ohne Vertragsunterbrechung erlaubt. Persönliche, betriebliche oder wirtschaftliche Motive ersetzen keinen Sachgrund.
Die sachgrundlose Befristung begründet keinen Anspruch auf Verlängerung oder Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Abzugrenzen ist sie von der Befristung mit Sachgrund nach:
- § 14 Absatz 1 TzBfG
In der Praxis wird die sachgrundlose Befristung zur flexiblen Personalplanung bei zeitlich begrenztem Beschäftigungsbedarf eingesetzt.