In Kürze
Stille Rücklagen (auch stille Reserven) entstehen, wenn Vermögenswerte in der Bilanz niedriger angesetzt werden als ihr tatsächlicher Wert. Sie sind von außen kaum erkennbar und werden erst beim Verkauf des betreffenden Wirtschaftsguts steuerlich wirksam.
Definition
In der Bilanz eines Unternehmens gibt es offene Rücklagen, die direkt ausgewiesen werden, und stille Rücklagen, die nicht sichtbar sind. Stille Rücklagen entstehen, wenn Vermögenswerte auf der Aktivseite der Bilanz zu niedrig bewertet oder Verbindlichkeiten auf der Passivseite zu hoch angesetzt werden.
Für externe Betrachter sind stille Rücklagen aus der Bilanz kaum oder gar nicht erkennbar. Gläubiger wie Gesellschafter oder Banken sollten jedoch über vorhandene stille Reserven informiert werden.
Steuerlich relevant werden stille Rücklagen erst, wenn sie aufgelöst werden — zum Beispiel beim Verkauf eines unterbewerteten Anlageguts. Der dabei entstehende Gewinn ist dann voll zu versteuern.
Möglichkeiten zur Steuerstundung
In bestimmten Fällen kann ein Unternehmen die sofortige Besteuerung aufgedeckter stiller Reserven vermeiden oder zumindest zeitlich verschieben. Zwei wichtige Instrumente sind:
- § 6b EStG – 6b-Rücklage: Beim Verkauf von Grund und Boden, bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Gebäuden kann der Veräußerungsgewinn auf neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter gleicher Art übertragen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das verkaufte Gut mindestens sechs Jahre zum Anlagevermögen gehört hat. Die Übertragung muss innerhalb von vier Jahren (bei neu hergestellten Gebäuden sechs Jahre) erfolgen. Wird die Rücklage nicht fristgerecht übertragen, ist sie gewinnerhöhend aufzulösen — mit einem Zinszuschlag von 6 % pro Jahr.
- Rücklage bei Ersatzbeschaffung: Scheidet ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt oder einen behördlichen Eingriff gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen aus, können die aufgedeckten stillen Reserven auf ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut übertragen werden. Auch hier gilt eine Frist von vier Jahren (bei neu hergestellten Gebäuden sechs Jahre). Eine nachträgliche Bildung dieser Rücklage in einem späteren Jahr ist nicht möglich.
Beide Instrumente führen nicht zu einer dauerhaften Steuerbefreiung, sondern lediglich zu einer Steuerstundung. Die stillen Reserven werden auf das neue Wirtschaftsgut übertragen und wirken sich dort — etwa durch geringere Abschreibungen — in späteren Jahren steuerlich aus.