Stille Reserven

In Kürze

Stille Reserven sind der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Wert eines Vermögensgegenstands und dem niedrigeren Wert, der in der Bilanz ausgewiesen wird. Sie entstehen im Verborgenen und werden erst sichtbar, wenn der Gegenstand verkauft wird.

Definition

Als stille Reserven bezeichnet man die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zeitwert (z. B. dem erzielbaren Verkaufspreis) und dem in der Bilanz eingetragenen Buchwert eines Vermögensgegenstands. Solange ein Gegenstand im Unternehmen verbleibt, sind diese Reserven nach außen hin unsichtbar.

Stille Reserven entstehen auf zwei Wegen: entweder durch eine Unterbewertung von Aktivposten — zum Beispiel durch erhöhte Abschreibungen — oder durch eine Überbewertung von Passivposten, etwa durch überhöhte Rückstellungen. Sie finden sich vor allem im Anlage- und Umlaufvermögen eines Unternehmens.

Wird ein Vermögensgegenstand verkauft, lösen sich die stillen Reserven auf und führen zu einem Veräußerungsgewinn. Erst in diesem Moment müssen die stillen Reserven versteuert werden. Bis dahin wirken sie wie eine Steuerstundung, die dem Unternehmen Liquidität verschafft.

Bei Personengesellschaften kann der Zeitpunkt der Auflösung steuerlich günstig oder ungünstig sein, je nachdem wie hoch der persönliche Steuersatz im jeweiligen Jahr ist. Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) ist dieser Effekt geringer, da der Körperschaftsteuersatz konstant bleibt — ein Vorteil kann sich aber ergeben, wenn die Auflösung in einem Verlustjahr erfolgt.

Unternehmen nutzen die Bildung und Auflösung stiller Reserven als Instrument der Bilanzpolitik, um den ausgewiesenen Gewinn oder Verlust gezielt zu steuern. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven jedoch eingeschränkt.