In Kürze
Eine Stornobuchung hebt eine fehlerhafte Buchung in der Buchhaltung vollständig auf. Sie ist das genaue Spiegelbild des ursprünglichen, falschen Buchungssatzes.
Definition
In der Buchhaltung passieren Fehler — zum Beispiel wird ein falscher Betrag oder eine falsche Umsatzsteuer gebucht. Um solche Fehler zu korrigieren, gibt es die Stornobuchung: Sie macht die ursprüngliche, fehlerhafte Buchung rückgängig, indem sie deren Buchungssatz spiegelbildlich umkehrt.
Wichtig: Eine Stornobuchung ist nur bei unrichtigen Buchungen erlaubt. Wurde ein Geschäftsvorfall nachträglich unwirksam, darf keine Stornobuchung vorgenommen werden.
Die ursprüngliche Buchung darf dabei niemals durchgestrichen oder unleserlich gemacht werden. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung muss die Chronologie aller Buchungen jederzeit nachvollziehbar bleiben.
Jede Stornobuchung sollte durch einen Beleg dokumentiert sein, der auf die fehlerhafte Buchung verweist. Direkt im Anschluss folgt in der Regel der korrekte Buchungssatz — es sei denn, die ursprüngliche Buchung hätte gar nicht vorgenommen werden dürfen.
Abgrenzung zur Umbuchung: Eine Umbuchung wird vorgenommen, wenn eine Buchung auf dem falschen Konto gelandet ist. Die Stornobuchung hingegen hebt den gesamten Buchungssatz auf.