In Kürze
Schichtarbeit bezeichnet eine zeitlich gestaffelte Organisation von Arbeitszeiten an einem Arbeitsplatz. Sie ermöglicht den Einsatz mehrerer Beschäftigter außerhalb üblicher Tagesarbeitszeiten.
Definition
Schichtarbeit ist ein arbeitszeitrechtliches Modell der zeitlich gestaffelten Arbeitsleistung in einem Betrieb. Mehrere Beschäftigte werden nacheinander nach festgelegten Zeitabschnitten am selben Arbeitsplatz eingesetzt.
Schichtarbeit liegt vor, wenn Beginn, Ende und Abfolge der Arbeitszeiten verbindlich bestimmt sind. Die Einsatzzeiten überschreiten regelmäßig die individuelle tägliche Normalarbeitszeit einzelner Beschäftigter.
Die Schichtfolge kann gleichbleibend oder turnusmäßig wechseln und wird in Schichtplänen festgelegt.
Rechtsgrundlage für Schichtarbeit ist insbesondere:
- § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit speziellen Schutzvorgaben für Nachtarbeit
- § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines solchen Modells besteht im Betrieb generell nicht.
Abzugrenzen ist Schichtarbeit von:
- Gleitzeit, bei der keine Arbeitsplatzablösung vorgesehen ist
Das Modell ermöglicht verlängerte Betriebszeiten unter Beachtung zwingender arbeitszeitrechtlicher Schutzvorschriften im Betrieb dauerhaft.