In Kürze
Schichtmodelle regeln die zeitliche Organisation von Arbeitsschichten innerhalb eines Betriebs. Sie strukturieren den Einsatz von Beschäftigten außerhalb üblicher Tagesarbeitszeiten.
Definition
Schichtmodelle sind ein arbeitszeitrechtliches Instrument zur systematischen Organisation zeitlich versetzter Arbeitsleistungen. Sie bestimmen die Abfolge, Dauer und Lage mehrerer Arbeitsschichten innerhalb eines festgelegten Planungszeitraums verbindlich.
Schichtmodelle liegen vor, wenn Arbeitszeiten mehrerer Beschäftigter nach einem einheitlichen Rhythmus koordiniert sind. Die zeitliche Staffelung ermöglicht Betriebszeiten, die die individuelle tägliche Arbeitszeit einzelner Beschäftigter überschreiten.
Voraussetzung ist ein im Voraus festgelegter Schichtplan mit definierten Einsatz- und Ruhezeiten.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- § 5 ArbZG
- § 6 ArbZG (Schutzvorgaben bei Nacht- oder Wechselschichten)
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung von Schichtmodellen besteht für Arbeitgeber nicht.
Abzugrenzen sind Schichtmodelle von:
- Gleitzeitmodellen (keine feste Schichtabfolge)
In der betrieblichen Praxis dienen Schichtmodelle der planbaren Verlängerung oder Kontinuität von Betriebs- und Servicezeiten.