Schichtzulage

In Kürze

Die Schichtzulage ist eine zusätzliche Vergütung für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit leisten. Sie wird meist tarifvertraglich geregelt, kann aber auch durch betriebliche oder individuelle Vereinbarungen entstehen.

Definition

Eine Schichtzulage erhalten Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit eingeführter Schichtarbeit tatsächlich Schichtdienst leisten. Wer keine Schichtarbeit erbringt, hat keinen Anspruch auf diese Zulage.

In den meisten Fällen legt ein Tarifvertrag fest, ob und in welcher Höhe eine Schichtzulage gezahlt wird. Gibt es keinen Tarifvertrag, kann die Zulage auch durch eine betriebliche oder individuelle Regelung eingeführt werden.

Existiert kein Tarifvertrag und ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser bei der Einführung und Durchführung von Schichtarbeit mitbestimmen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind:

  • § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Schichtarbeit
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitgestaltung