In Kürze
Ein Supermarkt ist eine großflächige Betriebsform des Einzelhandels mit Selbstbedienung. Er dient der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs.
Definition
Supermarkt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine stationäre Betriebsform des Einzelhandels mit überwiegendem Selbstbedienungsprinzip für Endverbraucher.
Der Supermarkt verfügt regelmäßig über eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern. Er bietet vorwiegend Nahrungs- und Genussmittel sowie ergänzend Waren des kurzfristigen Haushaltsbedarfs an.
Organisatorisch ist der Supermarkt auf schnellen Warenumschlag und hohe Kundenfrequenz ausgerichtet. Er liegt vor, wenn Waren standardisiert präsentiert, frei zugänglich ausgewählt und an zentralen Kassen bezahlt werden.
Der Supermarkt unterliegt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Beschäftigte des Einzelhandels. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Supermarkts besteht nicht.
Abzugrenzen ist der Supermarkt von:
- dem Verbrauchermarkt, der regelmäßig größere Verkaufsflächen und ein erweitertes Warensortiment aufweist
In der Praxis prägt der Supermarkt Arbeitsorganisation, Schichtsysteme und Personalbedarf im Einzelhandel.