Sondertilgung

In Kürze

Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Rückzahlung auf ein bestehendes Darlehen. Sie erfolgt zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Raten.

Definition

Sondertilgung ist ein schuldrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine vertraglich zulässige außerordentliche Rückzahlung auf eine bestehende Darlehensschuld.

Eine Sondertilgung liegt vor, wenn der Darlehensnehmer außerhalb des regulären Tilgungsplans Kapital zurückführt. Voraussetzung ist eine vertragliche Gestattung oder ein gesetzliches Rückzahlungsrecht des Darlehensnehmers.

Die Zahlung reduziert die Restschuld oder führt zur vollständigen vorzeitigen Rückführung des Darlehens. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit der Sondertilgung ergeben sich aus dem Darlehensvertrag.

Fehlt eine entsprechende Regelung, kann der Darlehensgeber die Annahme verweigern oder eine Entschädigung verlangen.

Gesetzliche Grundlagen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere:

  • § 500 BGB
  • § 502 BGB

Sondertilgung wirkt sich unmittelbar auf Zinslast, Laufzeit oder Ratenhöhe aus. Ein Anspruch auf kostenfreie Ausübung besteht nur innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Grenzen.

Sondertilgung begründet keine Pflicht des Darlehensnehmers zur vorzeitigen Rückzahlung. Von der regulären Tilgung unterscheidet sich Sondertilgung durch ihre Außerplanmäßigkeit und dispositive Ausgestaltung.

In der Finanzierungspraxis dient Sondertilgung der flexiblen Anpassung von Kreditverhältnissen.