Sonderurlaub

In Kürze

Sonderurlaub bezeichnet eine zeitlich begrenzte Freistellung aus persönlichen Gründen. Er besteht unabhängig vom gesetzlichen Erholungsurlaub.

Definition

Sonderurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine vorübergehende Freistellung von der Arbeitspflicht aus persönlichen Gründen des Arbeitnehmers.

Er liegt vor, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet für eine kurze Zeit an der Arbeitsleistung gehindert ist. Voraussetzung ist ein in der Person liegender Grund ohne betrieblichen Zusammenhang.

Die Dauer ist auf wenige Arbeitstage begrenzt und richtet sich nach Anlass und Regelungslage.

Die Vergütungspflicht besteht nur, soweit eine gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage festgelegt ist.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Sonderurlaub kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag konkretisiert oder ausgeschlossen sein.

Er begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Freistellung ohne entsprechende Grundlage.

Gegenüber dem Erholungsurlaub unterscheidet sich Sonderurlaub durch seinen Zweck außerhalb der Erholung.

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Sonderurlaub für kurzfristige persönliche Verhinderungen von Bedeutung.