In Kürze
Sponsoring bezeichnet eine vertraglich geregelte Zuwendung mit wirtschaftlicher Zielrichtung. Die Leistung ist stets mit einer vereinbarten kommunikativen Gegenleistung verbunden.
Definition
Sponsoring ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die vertraglich vereinbarte Zuwendung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen.
Die Zuwendung erfolgt mit dem Ziel, wirtschaftliche oder kommunikative Vorteile für den Zuwendenden zu erzielen. Sponsoring liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung rechtlich festgelegt und inhaltlich miteinander verknüpft sind.
Voraussetzung ist eine nach außen wahrnehmbare Werbe-, Nennungs- oder Darstellungsleistung des Zuwendungsempfängers.
Die rechtliche Ausgestaltung erfolgt regelmäßig schuldrechtlich durch Austauschverträge ohne typisierten Vertragstyp.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) über schuldrechtliche Verträge
Sponsoring begründet keine unentgeltliche Förderung ohne vereinbarte Gegenleistung.
Abzugrenzen ist das Sponsoring von:
- der Spende, da dort keine werbliche oder wirtschaftliche Gegenleistung geschuldet wird
In der Praxis dient Sponsoring der planmäßigen Image-, Marken- oder Produktkommunikation im unternehmerischen Umfeld.